Walderhaltung durch Pflanzenschutz

Walderhaltung durch Pflanzenschutz

(Gardelegen/Kenzendorf) Geruhsam konnte man durch den Wald der Altmark nach Letzlingen fahren. Bestens organisiert waren Beschilderung der Wege wie auch  die Hilfen der Streckenposten. Umso erschreckender der Eindruck auf der Fläche. Keine Lichtung, sondern 100 Hektar Kahlfraß am Stück! Das sicher wird den 150 Teilnehmern der Infoveranstaltung  in nachhaltiger Erinnerung bleiben. 

 

Der Hintergrund für das Desaster: Die behördliche Blockierung des Pflanzenschutzes öffnet der Waldvernichtung durch Schadinsekten und Pilze im Zuge des Klimawandels Tor und Tür. Nach der Darstellung von Betroffenen und Experten dankte der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt, Franz Prinz zu Salm-Salm, den zahlreich anwesenden Politikern des Bundes und des Landes ganz besonders und forderte sie auf zum Weitertragen der Fackel, damit die berechtigten Forderungen der Waldbauern, der Förster und des Waldes gehört und die dramatische Situation beendet wird.

Die Präsentation zur Veranstaltung steht zum Download bereit.

Bilder zur Veranstaltung können Sie hier ansehen.

 

Der Forderungskatalog der Landesverbände und der AGDW-Die Waldeigentümer besteht im Kern aus folgenden Hauptforderungen:

  1. Die Zuständigkeit für die Fragen von Forstschutz durch Pflanzenschutz und insbesondere für den Einsatz von Luftfahrzeugen ist in geeigneter Weise zeitnah  auf die Bundesländer zu übertragen. Diese entscheiden auf der Basis der Gutachten der für den Wald- bzw. Forstschutz zuständigen Forstfachbehörde.

  2. Die zuständigen Behörden und Ministerien klären bis zum 31.12.2014, dass die für die Walderhaltung durch Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen benötigen Mittel verwendet werden können. Dies geschieht nötigenfalls durch erforderliche  Sondergenehmigungen zumal für die Insektizide aus 3 Wirksegmenten, deren Wirkung und Nutzen sich bewährt hat:
    Kontaktinsektizide (z. B. Karate) als unselektive, aber schnell wirkendende und gleichzeitig aber rasch abgebaute Mittel;
    Häutungshemmer (z. B. Dimilin) als teilselektive, aber relativ persistente Mittel sowie
    Bakterienpräparate (z. B. Dipel) als Mittel mit ausgesprochen hoher Selektivität und auch schnellem Abbau.

  3. Ein Einsatz von biologischen und chemischen Pflanzenschutzmitteln (als letztes Mittel sowie reguläre Maßnahme des integrierten Pflanzenschutzes)  im Wald muss auch künftig mit Bodengeräten und Luftfahrzeugen möglich sein (zeitnah und effektiv). Dazu müssen die geeigneten biologischen und chemischen Mittel und Verfahren grundsätzlich sichergestellt und zeitnah genehmigt werden.

  4. Realitätsferne Auflagen jenseits der EU-Regelungen darf es nicht länger geben. Eine sachlich ignorante, fachlich unbegründete und teilweise rechtsmissbräuchliche Blockadehaltung von Bundesbehörden muss überwunden werden.

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